Länger haltbar

Lässt sich Schimmel abschöpfen und keimende Kartoffel kann man nicht mehr essen? Wir klären fünf verbreitete Irrtürmer über die Haltbarkeit von Lebensmitteln auf.

Inhalte im Überblick

  1. Irrtum 1: Schimmel lässt sich abschneiden oder abschöpfen
  2. Irrtum 2: Tiefgekühltes läuft nicht ab
  3. Irrtum 3: Im Kühlschrank hält alles länger
  4. Irrtum 4: Abgelaufene Lebensmittel gehören in den Müll
  5. Irrtum 5: Keimende Kartoffeln sind nicht mehr zum Verzehr geeignet

Irrtum 1: Schimmel lässt sich abschneiden oder abschöpfen

Schimmelpilze breiten sich besonders gern auf Brot, Obst oder Marmeladen aus. Darf man den Pelzbelag einfach großzügig entfernen und ist das restliche Lebensmittel dann noch genießbar?
Grundlegend ist die Antwort in fast allen Fällen zu verneinen. Ist bereits eine kleine Schimmelstelle an Brot oder Toast sichtbar, sollte aus gesundheitlicher Vorsorge lieber das gesamte Stück entsorgt werden. Mit bloßem Auge lässt die Größe des sichtbaren Pilzes keine Rückschlüsse auf die existenten Giftstoffe zu, die sich bereits auf dem Lebensmittel verbreitet haben.

Dies bezieht sich ebenfalls auf sehr wasserreiche Obst- und Gemüsesorten – wie Gurken, Tomaten oder Wassermelonen – die Mykotoxine breiten sich schnell aus, weshalb die Lebensmittel komplett weggeworfen werden sollten, sobald sie an einer Stelle faulen. Derselbe Grundsatz gilt laut Bundesinstitut für Risikobewertung auch für Konfitüren und Gelees, weshalb das bloße Abschöpfen des Pilzbelags nicht ausreicht.

Auch das Braten, Kochen oder Backen von Lebensmitteln macht die Toxine nicht unschädlich: Schimmelpilzgifte haben eine weitestgehend hitzestabile Eigenschaft. Selbstredend trifft das nicht auf schimmelgereiften Käse zu, wie Roquefort oder Camembert.

Irrtum 2: Tiefgekühltes läuft nicht ab

Auch die Lagerung im Eisfach oder in der Tiefkühltruhe macht Lebensmittel nicht ewig bekömmlich. Besonders fetthaltige Fleisch- und Fischsorten können aufgrund des einsetzenden Fettverderbs schon nach wenigen Wochen einen ungenießbaren Beigeschmack bekommen. Somit sollten Hackfleisch und Lachs nicht länger als maximal ein bis drei Monate eingefroren werden. Magere Fleischsorten wie Hühnchen und Fischstäbchen können hingegen deutlich länger im Tiefkühler gelagert werden. Laut der Verbraucherzentrale ist Schweinefleisch bei guten Lagerbedingungen bei ca. -18 Grad Celsius bis zu 8 Monate und Rindfleisch bis zu 12 Monate zum Verzehr geeignet.

Beim Auftauen gilt es achtsam vorzugehen. Gemäß den Aussagen der Verbraucherzentrale fallen Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze bei Tiefkühltemperaturen in einen „Kälteschlaf“, weshalb sie sich nicht vermehren können. Die meisten Mikroorganismen bleiben jedoch erhalten, werden beim Auftauen wieder aktiv und können sich somit wieder vermehren. Daher empfiehlt es sich die Lebensmittel nur langsam im Kühlschrank aufzutauen und die entstandene Auftauflüssigkeit wegzuschütten.

Irrtum 3: Im Kühlschrank hält alles länger

Grundsätzlich bleibt nicht alles im Kühlschrank länger frisch. Es gibt einige Lebensmittel, die dort nicht gelagert werden sollten. Tomaten verlieren im Kühlschrank nicht nur an Aroma – sie halten dadurch auch nicht länger und setzen früher Schimmel an. Gleiches gilt für Auberginen und ähnliche Gemüsesorten. Zitrusfrüchte wie Zitronen, Orangen, Grapefruits oder Mandarinen vertragen die Kälte schlecht. Zwiebeln, Knoblauch und Bananen lieber bei Zimmertemperatur trocken lagern.

Irrtum 4: Abgelaufene Lebensmittel gehören in den Müll

Sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels überschritten wird, wird es von vielen unmittelbar im Müll entsorgt. Dabei ist die Angabe des MHDs nicht mit dem Verfallsdatum zu verwechseln. Das MHD gibt ausschließlich den Zeitraum an, bis zu dem die Herstellerfirma bei richtiger Lagerung die charakteristischen Eigenschaften ungeöffneter Lebensmittel zusichert, wie den Geschmack und Geruch.

Unsere Empfehlung: Vertrauen Sie auf Ihr eigenes Empfinden und schauen Sie sich das Produkt genau an, bevor sie es entsorgen. Beispielhaft veröffentlicht die Verbraucherzentrale Hamburg hilfreiche Tipps wie wir riechen, schmecken und sehen können, wenn Lebensmittel noch unbedenklich zu genießen sind.

Irrtum 5: Keimende Kartoffeln sind nicht mehr zum Verzehr geeignet

Die Antwort lässt sich nicht pauschalisieren. Botanisch ist die Kartoffelpflanze den Nachtschattengewächsen zugehörig – diese bilden Solanin, ein Sammelbegriff für zwei Giftstoffe, so genannte Glykoalkaloide. Aufgrund einer zu hellen oder zu warmen Lagerung im Supermarkt oder im Haushalt entstehen verstärkt grüne Stellen und Keime, diese enthalten besonders viel unerwünschtes Solanin. Es genügt die Keime herauszuschneiden, solang diese noch klein sind (nicht mehr als einen Zentimeter lang). Dasselbe gilt für kleine grüne Stellen. Enthalten die Kartoffeln jedoch bereits mehrere, großflächige grüne Stellen und längere Keime, eignen sich diese nicht mehr zum Verzehr.

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